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Hörverarbeitungsstörungen
Hörstörungen sind angeborene oder erworbene, ein- oder beidseitig auftretende, bleibende oder vorübergehende pathologische Veränderungen am Hörorgan, die in unterschiedlichem Schweregrad von fast normaler Hörfähigkeit bis zur Taubheit ausgeprägt sein können.
Dabei kommt es zu Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen, die die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen unterschiedlich stark beeinträchtigen.
Ein gutes Hörvermögen ist unabdingbar für einen normalen Spracherwerb.
Bei Hörverarbeitungsstörungen (zentral-auditive Verarbeitungsstörungen) ist das periphere Hören intakt, das Tonaudiogramm unauffällig. Die Probleme bestehen bei der Verarbeitung auditiver Stimuli. Dabei können die Beeinträchtigungen sehr unterschiedlich sein, da an der Hörverarbeitung verschiedene Teilbereiche (z.B. auditive Aufmerksamkeit, - Speicherfähigkeit, - Diskrimination) beteiligt sind.
Bei kindlichen Sprachstörungen sollte immer ein Hörtest durchgeführt werden, da bei Hörstörungen Symptome einer Sprachentwicklungsstörung wie z.B. undeutliche bis unverständliche Artikulation, eingeschränkter Wortschatz und / oder Dysgrammatismus auftreten können.
Neben Symptomen einer Stimmstörung, wie laute und hohe bzw. leise und dumpfe oder gepresste Stimmgebung, verstärkte Nasalität, verzerrte oder monotone Prosodie, können bei Kindern zusätzlich Einschränkungen in der kognitiven, emotionalen und psychosozialen Entwicklung entstehen.
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