Behandlungsangebote  

Kosten

Sprachtherapien sind ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Nach ärztlicher Verordnung werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Verordnungen werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Fachärzten für Allgemeinmedizin, Neurologen und Kieferorthopäden ausgestellt.

Zuzahlungen zu den Krankenkassenleistungen müssen von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr nicht geleistet werden.
Erwachsene sind zuzahlungspflichtig. Bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze müssen sie 10 % der Verordnungskosten zuzüglich 10 Euro pro Verordnung selber tragen.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Verordnungen haben, können Sie sich jederzeit unverbindlich an mich wenden. Ich helfe Ihnen gern.

 

 
zusätzliche Angebote
zur Person
Kontakt
Termine
Anfahrt
Impressum